Spendenbescheinigung bis 100 € ohne amtlichen Vordruck
Wenn Ihr Verein eine Kleinspende bis 100 € erhält, können Sie Ihrem Spender eine Zuwendungsbestätigung zusenden, die nicht auf einem amtlichen Vordruck ausgestellt sein muss. Dies hat das Finanzgericht München klargestellt. Der so genannte „Vereinfachte Zuwendungsnachweis” muss aber folgende Formvorschriften enthalten:
- Aus der Zuwendungsbestätigung muss erkennbar sein, ob es sich um einen Mitgliedsbeitrag oder um eine Spende handelt.
- Sie müssen eine Bareinzahlung oder einen Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes bestätigen.
- Der steuerbegünstigte Zweck Ihres Vereins, für den die Zuwendung verwendet wird, muss aufgeführt sein.
- Auf der Spendenbescheinigung muss die Angabe über die Freistellung von der Körperschaftsteuer des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 5 Jahre!) enthalten sein. Hierzu gehört die Nennung des Finanzamtes und das Datum des Freistellungsbescheides.
WICHTIG: Beachten Sie unbedingt die Grenze von 100 € bei Zuwendungen eines Spenders. Hat Ihr Spender in 1 Jahr mehrere Kleinspenden an Ihren Verein geleistet, die diese Grenze überschreiten, so müssen Sie Ihrem Spender eine Sammelbestätigung über den Gesamtbetrag der Zuwendungen auf dem amtlichen Vordruck Sammelbestätigung für Geldzuwendungen ausstellen. (Finanzgericht München, Urteil vom 20.11.2003, Aktenzeichen 1 K 127 / 02)
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