Inserieren Sie jetzt kostenlos in unserer Nonprofit-Jobbörse!

Hier klicken!

Shop

Mitarbeiterführung, Teamführung, Qualitätsmanagement, Arbeitsorganisation, Personalentwicklung, Marketing, PR, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement 


Egal, zu welchem Thema Sie auch Fragen haben, unsere Informationsdienste beantworten sie umgehend.

Überzeugen Sie sich selbst. Testen Sie gratis!

Folgen Sie uns:


auf twitter

 

Steuerrecht

 

Einnahmen und Verluste aus mehreren Veranstaltungen können Sie verrechnen
Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil festgelegt. Im konkreten Fall hatte ein eingetragener Verein, der nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist, jedes Jahr mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Bei einer dieser Veranstaltungen erzielte der Verein einen Gewinn, während bei den anderen Veranstaltungen Verluste verzeichnet wurden.

 

Mehrwertsteuer bei Sachspenden absetzbar
Bei einer Sachspende kann die Mehrwertsteuer in voller Höhe angerechnet werden, wenn aus dem beiliegenden Beleg beziehungsweise auf der Zuwendungsbestätigung der Mehrwertsteueranteil deutlich hervorgeht.

 

Spendenbescheinigung bis 100 € ohne amtlichen Vordruck
Wenn Ihr Verein eine Kleinspende bis 100 € erhält, können Sie Ihrem Spender eine Zuwendungsbestätigung zusenden, die nicht auf einem amtlichen Vordruck ausgestellt sein muss. Der so genannte "Vereinfachte Zuwendungsnachweis" muss aber bestimmte Formvorschriften enthalten.

Gratis-Downloads

 
Mitarbeiterführung, Teamführung, Qualitätsmanagement, Arbeitsorganisation, Personalentwicklung, Marketing, PR, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement: Informieren Sie sich als Geschäftsführer oder Leiter einer sozialen Einrichtung über alle relevanten Informationen und Trends aus dem Sozialmanagement

Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag.

Melden Sie sich hier für den kostenfreien E-Mail-Newsletter an.

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:


Datenänderung:
hier können Sie Ihre Daten einfach und schnell ändern (E-Mail Adresse, Name etc.)