Einnahmen und Verluste aus mehreren Veranstaltungen können Sie verrechnen
Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil festgelegt. Im konkreten Fall hatte ein eingetragener Verein, der nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist, jedes Jahr mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Bei einer dieser Veranstaltungen erzielte der Verein einen Gewinn, während bei den anderen Veranstaltungen Verluste verzeichnet wurden.
Mehrwertsteuer bei Sachspenden absetzbar
Bei einer Sachspende kann die Mehrwertsteuer in voller Höhe angerechnet werden, wenn aus dem beiliegenden Beleg beziehungsweise auf der Zuwendungsbestätigung der Mehrwertsteueranteil deutlich hervorgeht.
Spendenbescheinigung bis 100 € ohne amtlichen Vordruck
Wenn Ihr Verein eine Kleinspende bis 100 € erhält, können Sie Ihrem Spender eine Zuwendungsbestätigung zusenden, die nicht auf einem amtlichen Vordruck ausgestellt sein muss. Der so genannte "Vereinfachte Zuwendungsnachweis" muss aber bestimmte Formvorschriften enthalten.