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Wie Sie mit dem richtigen Antrag um öffentliche Fördermittel werben
Öffentliche Mittel werden erfahrungsgemäß von den zuständigen Ministerien auf Landesebene bewilligt. Dabei können die Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich verteilt sein. So finden Sie in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Sport und Kultur, an das sich z.B. Sportvereine mit einem Antrag wenden sollten.
In Sachsen hingegen ist z. B. das Staatsministerium für Kultur zuständig. Recherchieren Sie z. B. im Internet, wer der generelle Ansprechpartner für Fördermittelfragen auf Ministeriumsebene ist. Nehmen Sie mit dieser Person Kontakt auf, und erkundigen Sie sich, wo Sie welche Fördermittel beantragen können.
Mehr Informationen zum Antrag auf Fördermittel.
Stellen Sie einen formlosen Antrag
Einen Antrag auf Fördermittel können Sie grundsätzlich formlos stellen. Nehmen Sie jedoch vorher Kontakt auf, um die zuständigen Ansprechpartner vorab kennen zu lernen.
- In einem telefonischen Vorgespräch sollten Sie versuchen, die momentanen Förderziele des Ministeriums, Förderbedingungen sowie den Umfang einer möglichen Förderung zu ermitteln.
- Stimmen Sie Ihre Formulierungen auf die aktuellen Förderziele der entsprechenden Behörde ab.
- Fragen Sie bei dem zuständigen Ansprechpartner, wie die momentane Fördersituation aussieht.
- Kommen Sie dann dem Ministerium so weit wie möglich in den Formulierungen entgegen. Oftmals genügt eine spezielle Formulierung, mit der Sie mit Ihrem Antrag Gehör finden. Selbstverständlich sollte Sie Ihrer Projektarbeit weitestgehend entsprechen.
2 Förderarten sind zu unterscheiden:
- Die Projektförderung (z. B. die Förderung der Jugendarbeit in Ihrem Verein).
- Die institutionelle Förderung (z. B. die Förderung Ihrer Organisation allgemein).
TIPP: Sie sollten sich bei Ihrer Antragstellung auf die Projektförderung konzentrieren. Erfahrungsgemäß werden institutionelle Förderungen nur noch äußerst selten bewilligt, da oftmals nicht genau nachvollzogen werden kann, wofür die Fördermittel verwendet worden sind.
Beachten Sie die Finanzierungsarten
Bei der Antragstellung sollten Sie die Finanzierungsarten beachten. So eignet sich z. B. ein Förderprojekt für Kinder mit Behinderungen nur dann für eine Vollfinanzierung, wenn keine weiteren Zuwendungen erwartet werden können. Erfahrungsgemäß wird angesichts der angespannten Finanzlage vieler Behörden am ehesten eine Fehlbedarfsfinanzierung oder eine Anteilsfinanzierung bewilligt.
Eine Übersicht zu den Finanzierungsarten sehen Sie unten. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Fördermittel innerhalb einer vorgegebenen Frist verbrauchen müssen. Außerdem ist es möglich, dass Sie z. B. bei einer Vollfinanzierung die Mittel erst nach und nach abrufen dürfen, da die zuständige Behörde gewährleisten möchte, dass Sie die Mittel sinnvoll und erfolgsorientiert verwenden.
Beispiel: Förderung der Jugendarbeit
Das für Ihren Antrag zuständige Kultusministerium fördert im Jahr 2005 besonders Projekte, die die psychische Entwicklung von Kindern mit einer Behinderung in den Vordergrund stellen. Entsprechend sollten Sie formulieren: Im Bereich Jugendarbeit gilt unser besonderes Bemühen der physischen und vor allem auch der psychischen Entwicklung von Kindern mit einer Behinderung.
Übersicht: Finanzierungsformen für Ihr Antragsprojekt | |
Fehlbedarfsfinanzierung | Bei der Fehlbedarfsfinanzierung wird die Differenz zwischen allen Ihren Einnahmen und allen Ihren Kosten z. B. im Rahmen eines Projektes finanziert. |
Anteilsfinanzierung | Bei der Anteilsfinanzierung wird ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Projektkosten als Zuschuss bewilligt. Hierbei sollten Sie dringend auf eine exakte Projektsteuerung achten, weil Sie der zuständigen Förderstelle Abweichungen vom eingereichten Einnahmen-/ Ausgabenplan sofort melden müssen, um nicht die gesamte Förderung zu riskieren. |
Festbetragsfinanzierung | Festbetragsfinanzierung bedeutet, dass eine feste, absolute Summe zum Projekt beigesteuert wird. |
Vollfinanzierung | Bei der Vollfinanzierung werden alle zuwendungsfähigen Kosten Ihres Antrag-Projektes übernommen. |
Mehr Informationen zum Antrag auf Fördermittel im "Praxishandbuch Sozial Management"




